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Werkstattrat der Perspektive Meldorf
Der 11-köpfige Werkstattrat vertritt auf gesetzlicher Grundlage der Werkstättenmitwirkungsverordnung die Interessen der Betreuten MitarbeiterInnen. Zu seinen Rechten und Pflichten zählt es, Mitarbeitervorschläge anzuhören und zu besprechen sowie Neuigkeiten und Änderungen bekannt zu geben. Monatliche Sitzungen, regelmäßige Treffen mit leitenden MitarbeiterInnen aus der Produktion und Pädagogik, Besuche in den Außenstellen und Sprechstunden gehören dabei ebenso zum Arbeitsalltag der Ratsmitglieder wie feste Bürozeiten und der Umgang mit dem PC. |